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[ Alarm- und Sicherheitstechnik LOHRER GmbH - Thaddenstraße 2 - 69469 Weinheim - Tel.: 06201/94640 ]
Alarm- und Sicherheitstechnik Lohrer GmbH - Weinheim
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Lohrer - Einbruchmeldeanlagen

Einbruchmeldeanlagen

Gefährdungspotential
Funktionen einer Einbruchmeldeanlage
Verdrahtete Einbruchmeldeanlagen
Funk-Alarmanlagen

Einbruchmeldeanlagen bieten ergänzend zur mechanischen Sicherheit einen Grundschutz, um Gefahren wie z. B. Einbrüche frühzeitig zu erkennen und zu melden. Dazu gehören mindestens Öffnungsmelder für Türen und Fenster, Glasbruchsensoren, Bewegungsmelder für die Überwachung des Inneren des Hauses oder der Wohnung gegen Einbruch sowie eine sinnvolle Alarmierung.
Alarm- oder Einbruchmeldeanlagen stehen für Privaträume und Geschäftsräume mit wohnraumähnlicher Nutzung genauso im Vordergrund wie für Gewerbebetriebe aller Art. Alarmanlagen erkennen, je nach Ausstattung, neben Einbrüchen auch andere Gefahren wie Rauch, Wasser, Gas und technischen Störungen und lösen frühzeitig Alarm aus. Sie können auch im Falle einer Bedrohung zum Hilferuf aktiviert werden.Ausgelöst werden kann eine Meldung zum Beispiel durch den Bruch einer Fensterscheibe, das unberechtigte Öffnen von Türen oder das Betreten von überwachten Räumen.

Alarmierungsarten
Es gibt zwei Alarmierungsarten: den warnenden oder abschreckenden Alarm mit Außen- und/oder Innensirene und den stillen Alarm zu einer hilfeleistenden Stelle. Der Außensignalgeber mit Blitzlampe dient zunächst der Abschreckung potenzieller Täter und soll Nachbarn alarmieren. Der Internalarm warnt Personen, die sich in einem durch  eine Alarmanlage überwachten Objekt aufhalten. Der stille Alarm wird automatisch zum Beispiel über eine Telefonleitung übertragen, ohne vom Einbrecher bemerkt zu werden. So kann gegebenenfalls ein Wach- und Sicherheitsunternehmen gezielt und unverzüglich vom Einbruch oder Überfall informiert werden. Bei allen Objekten – sowohl Privathäuser als auch Gewerbeobjekte – ist eine Kombination zu empfehlen.

Überwachungsprinzipien
Grundsätzlich unterscheidet man bei Alarmanlagen drei Überwachungsprinzipien:
Bei der so genannten Außenhautüberwachung werden alle von außen erreichbaren Eindringmöglichkeiten wie Fenster, Türen u. a. mit einem Öffnungsmelder überwacht. Optional können ergänzend die Glasflächen noch mit Glasbruchmeldern oder Alarmdraht in Glasscheiben – auch Alarmspinnen genannt – überwacht werden.

Bei der Raumüberwachung werden in der Regel Räume mit Bewegungsmeldern überwacht. Die Melder werden so platziert, dass Einbrecher auf ihrem Weg durch Häuser, Wohnungen oder Geschäftsräume erfasst werden. Nachteil der Raumüberwachung ist, dass Täter erst dann gemeldet werden, wenn sie bereits in das Objekt eingedrungen sind. Außerdem dürfen sich weder Personen noch Tiere in den überwachten Räumen bei scharf geschalteter Anlage aufhalten. Eine Kombination von Öffnungsmeldern für Türen und Fenster mit Bewegungsmeldern  im Innern bietet sich daher für die private Nutzung an, sofern verhindert wird, dass die Bewegungsmelder bei Anwesenheit auslösen.

Vermeidung von Falschalarmen

Die Zentrale
Hauptbestandteil der Gefahrenmeldeanlage ist die Zentrale, die sich in einem für Außenstehende nicht einsehbaren Bereich befindet. Zwei voneinander unabhängige Energiequellen (Netz- und Batteriestrom) sorgen für die Ausfallsicherheit der Zentrale bzw. der gesamten Anlage. Mit einer Schalteinrichtung wird die Gefahrenwarnanlage scharf geschaltet. Das versehentliche Betreten der überwachten Räume bei einer scharf geschalteten Anlage kann auf Wunsch nur im Inneren der Räume Alarm auslösen, damit nicht eventuell Nachbarn bei einem Falschalarm die Polizei alarmieren.

Scharf/unscharf
Bei Einbruchmeldeanlagen wird zwischen zwei Zuständen unterschieden: unscharf und scharf (extern oder intern). In einem Privathaus wird eine elektronische Sicherheitsanlage meist außerhalb des überwachten Bereiches, also extern scharf geschaltet. Es dürfen sich nun weder Personen noch Tiere im Haus aufhalten, damit eine unbeabsichtigte Auslösung des Alarms vermieden wird. Die Anlagen bieten aber dennoch die Möglichkeit, ein Haus auch bei Anwesenheit von Personen oder Tieren zu überwachen. Hierbei wird die Anlage intern scharf geschaltet, wobei nur Außenhautmelder aktiviert werden. Der Alarm wird dann auch nur intern ausgelöst.

Vermeidung von Falschalarmen (Zwangsläufigkeit)
· Funktionelle Zwangsläufigkeit ist gegeben wenn:
· die Alarmanlage voll funktionsfähig ist
· keine Einbruch-/Überfallmeldung ansteht
· keine Störungsmeldung ansteht
· sämtliche Stromkreise der Verschlussüberwachungen geschlossen sind

Personenschutz
Alarmanlagen können je nach Anwendung auch Überfälle melden. Dafür werden spezielle Melder (Auslösegeräte) installiert, die der Betreiber bzw. der Betroffene im Notfall betätigen kann. Um ihren Zweck zu erfüllen, müssen diese Melder immer auch im unscharf geschalteten Zustand einer Alarmanlage funktionieren.

Überfallmelder
Überfallmelder dienen dem Personenschutz. Ein Alarm sollte bei Bedrohung oder Belästigung jederzeit manuell ausgelöst werden können. Wenn sich der Betreiber bzw. Nutzer zum Beispiel durch Einbruchgeräusche bedroht fühlt, kann die Alarmanlage entweder zur Abschreckung potenzieller Täter ausgelöst werden. Oder die Auslösung veranlasst eine Meldung des Alarms an beauftragte Personen oder Instanzen.

Notruf
Der Personenhilferuf stellt eine Telefonverbindung zu einer beauftragten hilfeleistenden Stelle im Fall einer Notfallsituation her. Für den Hilferuf können mobile oder fest installierte Auslösegeräte verwendet werden.
Bei älteren und/oder hilfsbedürftigen Personen ist die Verwendung von mobilen bzw. tragbaren Auslösegeräten (z. B. als Umhänger) empfehlenswert. So kann der Betroffene selbst am Boden liegend noch einen Alarm auslösen bzw. mit der hilfeleistenden Stelle sprechen.
Überfallmelder als Bestandteil der Alarmanlage sind besonders bei alleinstehenden Häusern, gefährdeter Umgebung bei Mehrfamilienhäusern und natürlich für Gewerbetreibende ein guter Schutz. Damit jedoch kein falsches Sicherheitsgefühl entsteht, ist die Ausführung durch den Fachmann und die Verwendung VdS-geprüfter,
kompatibler Systeme unabdingbar.

Schutz vor Rauch/Gas/Wasser
Alarmanlagen sollten auch den Schutz vor Rauch, Gas und Wasser beinhalten. Unfälle mit diesen Stoffen gehen normalerweise weit über das Maß der Schädigung bei Überfällen oder Einbrüchen hinaus. Zu materiellen und ideellen Zerstörungen kommt hier noch die Gefährdung von Leib und Leben. Neben der Alarmierung bei Einbrüchen, Bedrohung und Belästigung können moderne Alarmanlagen je nach Ausführung auch Rauch, Gas und Wasser erkennen und melden.

Rauch
Mit der Integration von Rauchmeldern in Gefahrenwarnanlagen lassen sich einzelne Räume, Stockwerke oder ganze Gebäude vor der Rauchgefahr schützen. Dabei werden einzelne Rauchmelder per Kabel- oder Funkverbindung in das System der Alarmanlage integriert. Beim Erkennen von Rauch wird ein Alarm vor allem im Innern des Hauses/der Wohnung akustisch an den einzelnen Rauchmeldern oder einer Zentrale auslösen.  Auch eine automatische Weiterleitung an Notfall- und Serviceleitstellen (nicht die Feuerwehr) ist möglich. In privaten Haushalten ist der Anwesenheitsschutz mit Rauchmeldern ohne Alarmweiterleitung jedoch meistens ausreichend.

Gas
Wenn Gase wie Methan (Erdgas) oder andere Haushaltsgase austreten und sich mit Sauerstoff vermischen, entsteht ein äußerst leicht entzündliches Gasgemisch. Schon der kleinste Funke kann ab einer bestimmten Konzentration zur Explosion führen. Gasmelder als Bestandteil der Alarmanlage sollten akustisch (Sirene, Signalton) und optisch (Warnlicht) schon bei einer Konzentration von ca. 20 % des unteren Explosionspunktes warnen, also lange bevor eine Explosionsgefahr akut wird.

Wasser
Im Gegensatz zu Brand-, Rauch- oder Gasschäden sind Wasserschäden selten gesundheitsbedrohlich, gehen aber meist mit erheblichem Sachschaden einher. Handelsübliche Wassermelder sind leicht zu installieren und alarmieren bei Wasserkontakt über die Alarmanlage.

Auflagen
Vor der Installation sollte überprüft werden, ob Auflagen von der Polizei oder der Versicherung vorliegen. Für höhere Risiken, bei Behörden- und Versicherungsauflagen etc. werden andere, höherwertige als die hier genannten Anlagen benötigt.

Wichtiger Hinweis für Alarmanlagen
Alle elektronischen Sicherheitssysteme müssen sorgfältig geplant und installiert werden, damit sie grundsätzlich nur im Gefahrenfall aktiviert werden. Von Falschalarmen ausgelöste Polizeieinsätze sind meistens kostenpflichtig. Außerdem verlieren wiederholt grundlos Alarm auslösende Anlagen an abschreckender Wirkung und Glaubwürdigkeit.

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AKTUELLE REFERENZEN

Freudenberg, Berlin-Adlershof


Freudenberg Spezialdichtungs-produkte, ein Unternehmen der Freudenberg Sealing Technologies,


 
 

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Im Zuge des Umbaus der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar in Mannheim in den beiden vergangenen Jahren wurden auch die Anforderungen an das Thema Sicherheitstechnik neu definiert.