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[ Alarm- und Sicherheitstechnik LOHRER GmbH - Thaddenstraße 2 - 69469 Weinheim - Tel.: 06201/94640 ]
Alarm- und Sicherheitstechnik Lohrer GmbH - Weinheim
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Lohrer - Fluchtwegsicherungskomponenten

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Wenn für "Klamm & Heimlich" der Fluchtweg versperrt sein soll, für Gefährdete jedoch nicht...
Der Interessenkonflikt liegt auf der Hand: Einerseits muß jedermann über Flucht und Rettungswegtüren Ihr Gebäude in bedrohlichen Situationen schnell und sicher verlassen können. Andererseits gilt es, den Mißbrauch dieser Einrichtungen für Diebstahl oder auch aus Übermut zu verhindern.Systeme der DORMA Sicherungstechnik lösen diesen Interessenkonflikt. Durch eine zusätzliche Verriegelung, die an Ort und Stelle nur über ein spezielles, neben derTür angeordnetes Notfall-Türterminal freigeschaltet werden kann. Jetzt verhilft "Ausbrechern" der gewohnte rasche Griff zum Drücker nicht mehr zur Flucht. Der Mißbrauch Ihrer Notausgänge wird zum unkalkulierbaren Risiko. Man erkennt, daß Gegenmaßnahmen ausgelöst werden, wenn man den Nottaster betätigt oder sich am System zu schaffen macht. Im Gegensatz dazu steht die Wirkung auf gefährdete Personen: Für sie bedeutet Alarm eine Verbesserung ihrer Rettungschance. Das grün lackierteTürterminal wird als Teil des Rettungswegsystems identifiziert. Und mit seinem beleuchteten roten Nottaster signalisiert es unmißverständlich, was im Gefahrenfall zu tun ist. Außerdem hilft es den Flüchtenden, sich auch bei Dunkelheit zu orientieren.

... dann müssen Ihre Notausgänge in besonderer Weise gesichert sein ...
Seit 1988 ist es vom Gesetzgeber her möglich, an Notausgangstüren geeignete "elektrische Verriegelungen an
Türen im Verlauf von Rettungswegen" zu installieren. Diese können im Gefahrenfall automatisch (z. B. durch
Brandmeldeanlagen), von zentraler Stelle (z. B. Pförtner) oder von Hand im Türbereich freigeschaltet werden.
Bei Ausfall der Stromversorgung oder bei Spannungsabfall wird die Türverriegelung automatisch freigeschaltet.
Der Schutz vor Missbrauch kann durch weitergehende Vorkehrungen, z. B. Alarm beim unberechtigten Öffnungsversuch, erhöht werden.
Rechtsgrundlage für den Einsatz der Fluchtwegsicherungssysteme war der Mustererlass "Bauaufsichtliche Anforderungen an elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen" – Fassung Juni 1988 -. Dieser wurde
jetzt überarbeitet, und ab 01.05.1999 wird die "Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in
Rettungswegen (EltVTR, 12/97)" angewandt. Diese wurde in den Mitteilungen vom 09.10.1998 des DIBt ver-
öffentlicht und in die Bauregelliste 98/2 aufgenommen.

bhe_info_fluchtweg.pdf

Die Bauregelliste A schreibt für diese Systeme "ÜHP" als Übereinstimmungsnachweis vor, das heißt: Bei nachgewiesener Übereinstimmung mit der Richtlinie durch eine anerkannte Prüfstelle, darf der Hersteller seine Übereinstimmungserklärung abgeben und die Verriegelungssysteme mit dem Ü-Zeichen versehen.
Für die alten Anlagen gilt der sogenannte "Bestandsschutz". Im Laufe der Zeit aber werden die Prüfbehörden sich in die neue Richtlinie einarbeiten und sie zur Anwendung bringen. Im Laufe der vorgeschriebenen Brandverhütungsschauen werden sie dann eine Anpassung von älteren Anlagen an die neue Richtlinie verlangen.
Da Notausgangstüren oft gleichzeitig Brand- und/oder Rauchschutztüren sind, ist die Anbringung zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen nur unter strenger Beachtung der zulässigen Änderungen gestattet. Sie müssen außerdem vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden, der darüber eine Bescheinigung auszustellen hat. Dies ist natürlich auch im Rahmen eines Wartungsvertrages mit einer fachlich geeigneten Firma möglich.

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