Türwächter
Die kostengünstigste Art, die Benutzung eines Notausganges optisch und akustisch zu signalisieren ist die Verwendung eines Fluchttürwächters. Der GfS EH-Türwächter wurde speziell in Hinblick auf die neue Europanorm EN-179 entwickelt. Im Notfall wird er einfach, mit nur einem Handgriff, durch die Benutzung der Türklinke verschoben, es ertönt ein akustisches Alarmsignal und der Fluchtweg ist frei begehbar.

Überwachung:
Die Hemmschwelle unter dem Türgriff ist aktiv. Jedoch könnte die Tür im Notfall mit einem Handgriff begangen werden. Die Tür wird überwacht.

Einzelfreigabe:
Berechtigte Personen benutzen nicht die Klinke, sondern öffnen die Schlossfalle mit dem Schlüssel, um die Tür, ohne Alarm auszulösen, zu begehen.

Notöffnung:
Beim Durchdrücken der Türklinke verschiebt sich der EH-Türwächter automatisch nach unten und ermöglicht mit nur einem Handgriff das Begehen der Notausgangstür. Dabei wird Daueralarm ausgelöst, der mit dem Geräteschlüssel gelöscht werden kann.

Dauerfreigabe:
Mit dem Geräteschlüssel kann der Türwächter durch Verschieben nach unten alarmfrei in eine Dauerfreigabeposition gebracht werden. In dieser Stellung ist die Tür normal zu begehen, z.B. für einen längeren Warentransport.
AKTUELLE REFERENZEN
Universität in Landau

Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) ist der Immobiblien- und Baudienstleister für das Land Rheinland-Pfalz.
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